Willkommen im Webshop für Fischereipatente des Kantons Zug
Weiterführende Informationen zum Gebrauch der Fischerei-App des Kantons Zug finden Sie unter: https://www.fishven.com/de/digitale-fangstatistik-app/
Gemäss Verordnung über die Fischerei vom 12. Dezember 1995 (BGS 933.211) § 20 Abs. 3 begründet die Verhinderung an der Ausübung der Fischerei keinen Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Gebühren.
Fischereipatente für den Ägerisee finden Sie auf Ägerisee Fischereipatente – Webshop
Das Fischereipatent müssen Sie digital oder in Papierform zusammen mit dem Sachkunde-Nachweis (SANA) und einem Personalausweis jederzeit beim Angeln vorweisen können.
Petri Heil!
Wichtig:
Im Zugersee überschreiten Hecht und Egli die vom Bund festgelegten PFAS-Höchstwerte. Diese Fischarten dürfen daher ab sofort nicht mehr weitergegeben werden. Der Eigenverzehr bleibt erlaubt und liegt im Ermessen jeder Person. Gefangene Hechte und Eglis sind fachgerecht zu entsorgen, entweder über die gemeindlichen Kadaversammelstellen oder im Haushaltsabfall (nicht im Kompost).
Gemäss Kantonsratsbeschluss vom 26. März 2026 werden die Patentgebühren aufgrund der PFAS-Höchstwertüberschreitungen von Fischarten bis Ende 2028 reduziert.


