Willkommen im Webshop für Fischereipatente des Kantons Luzern

Weiterführende Informationen zum Gebrauch der Fischerei-App der Gemeinde Meggen finden Sie unter: https://www.fishven.com/en/digital-catch-statistics-app/

Gemäss Verordnung über die Fischerei vom 12. Dezember 1995 (BGS 933.211) § 20 Abs. 3 begründet die Verhinderung an der Ausübung der Fischerei keinen Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Gebühren.

You must be able to show the fishing license digitally or in paper form together with the proof of expertise (SANA) and an identity card at all times when fishing.

Petri Heil!